Gilt das BFSG auch für meinen Handwerksbetrieb in Rostock?
Für eine reine Informationswebsite ohne Online-Buchung oder Shop wahrscheinlich nicht direkt. Betriebe, die über ihre Website Termine buchbar machen oder Produkte verkaufen, fallen eher in den Anwendungsbereich. Kleinstunternehmen (< 10 MA, < 2 Mio. Umsatz) sind für Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen.