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BFSG 2025: Was ändert sich?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit Juni 2025 in Kraft. Welche Webseiten und Dienste betroffen sind, wer ausgenommen ist und was konkret getan werden muss.

Hintergrund

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den EU Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen — konkret gemessen an den WCAG 2.1-Kriterien (Level AA).

Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Produkte und Dienste, die vor diesem Datum bereits auf dem Markt waren, gelten je nach Kategorie Übergangsfristen.

Anwendungsbereich

Welche Dienste betroffen sind.

Das BFSG gilt nicht für alle Webseiten. Es richtet sich an Anbieter bestimmter Dienste, die an Verbraucher erbracht werden.

Online-Handel & E-Commerce

Webseiten und Apps, über die Verbraucher Produkte oder Dienstleistungen bestellen können. Betrifft Online-Shops unabhängig von der Plattform.

Banken & Finanzdienstleister

Online-Banking, Investment-Plattformen, Zahlungsdienste — alle digitalen Schnittstellen zu Verbrauchern.

Telekommunikation & Medien

Telefondienste, Streaming-Plattformen, Messenger-Apps — sofern diese als Dienst an Verbraucher angeboten werden.

Personennahverkehr

Buchungssysteme, Fahrplan-Apps, Ticketportale im öffentlichen und privaten Personennahverkehr.

Ausnahmen

Wer nicht betroffen ist.

Das BFSG kennt klare Ausnahmen — besonders relevant für kleine Unternehmen in Rostock und MV.

Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen

Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden UND weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind für Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Reine Informationswebsites

Webseiten, die ausschließlich Informationen bereitstellen und keine transaktionalen Dienste anbieten, fallen nicht direkt unter das BFSG. Der Graubereich liegt bei Kontaktformularen und Terminbuchungen.

Unverhältnismäßige Belastung

Wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige organisatorische oder finanzielle Belastung darstellt, kann eine Ausnahme beantragt werden — mit Begründung und Dokumentation.

Umsetzung

Was konkret umgesetzt werden muss.

Die technischen Anforderungen basieren auf WCAG 2.1 Level AA. Die wichtigsten Punkte für typische Unternehmenswebsites.

Tastatur-Navigation

Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein. Betrifft Navigation, Formulare, Dialoge und interaktive Elemente.

Kontrast & Lesbarkeit

Mindestkontrastquote von 4,5:1 für Normtext, 3:1 für große Texte und Grafiken. Messbar mit frei verfügbaren Tools.

Alternativtexte für Bilder

Jedes inhaltstragende Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder erhalten ein leeres alt="".

Strukturierte Überschriften

Logische Überschriftenhierarchie (H1 → H2 → H3), die auch ohne visuelles Styling Sinn ergibt.

Formulare korrekt ausgezeichnet

Labels, Fehlermeldungen und Hinweise müssen programmatisch mit den Eingabefeldern verknüpft sein.

Barrierefreiheitserklärung

Eine öffentlich zugängliche Erklärung zum Umsetzungsstand ist für alle Betroffenen Pflicht — mit Angabe verbleibender Lücken und Kontaktmöglichkeit.

Häufige Fragen

Was konkret gilt.

01

Gilt das BFSG auch für meinen Handwerksbetrieb in Rostock?

Für eine reine Informationswebsite ohne Online-Buchung oder Shop wahrscheinlich nicht direkt. Betriebe, die über ihre Website Termine buchbar machen oder Produkte verkaufen, fallen eher in den Anwendungsbereich. Kleinstunternehmen (< 10 MA, < 2 Mio. Umsatz) sind für Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen.

02

Ab wann gilt das BFSG?

Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Für Dienste, die vor diesem Datum bereits angeboten wurden, gibt es je nach Kategorie Übergangsfristen — in der Regel bis 2030. Neue Dienste müssen sofort konform sein.

03

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Behörden können Verstöße beanstanden und Bußgelder verhängen. Die Höhe ist noch nicht abschließend etabliert. Wettbewerber-Abmahnungen sind grundsätzlich möglich, der Markt dafür ist aber noch nicht entwickelt.

04

Was kostet eine barrierefreie Website mehr?

Bei Neuentwicklung mit von Anfang an berücksichtigter Barrierefreiheit: 10–20 % Mehraufwand. Nachträgliche Anpassung einer bestehenden Website: stark abhängig vom Ausgangszustand, kann 30–50 % des Ursprungspreises betragen.

05

Lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht?

Ja. Barrierefreie Webseiten haben bessere Core Web Vitals, werden von Suchmaschinen bevorzugt und erreichen mehr Nutzer — ältere Menschen, temporär eingeschränkte Nutzer (gebrochenes Handgelenk, helle Sonneneinstrahlung) und Nutzer assistiver Technologien.

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