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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

IT- und Digitaldienstleistungen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen CASOON – Jörn Seidel (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über IT- und Digitaldienstleistungen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Webentwicklung und Softwareentwicklung
  • Einrichtung und Betrieb von Cloud- und Hostinglösungen
  • technische Beratung und Konzeption
  • SEO- und Online-Marketing-Leistungen
  • Wartung und Support

2. Vertragsgegenstand

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Soweit nicht im Angebot ausdrücklich als Werkleistung bezeichnet, handelt es sich um Dienstleistungen. Werkleistungen im Sinne dieser AGB sind insbesondere die Entwicklung und Übergabe individueller Webseiten oder Softwarelösungen. Beratung, SEO- und Marketing-Maßnahmen sowie laufende Betreuungsleistungen sind Dienstleistungen.

(3) Der Auftragnehmer schuldet bei Werkleistungen die vereinbarte Beschaffenheit, bei Dienstleistungen die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(4) Rechtliche Beratung ist nicht Bestandteil der Leistung.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Subunternehmer einzusetzen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte und Geschäftsmodelle verantwortlich.

(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Projektlaufzeiten entsprechend.

4. Projektphasen und Leistungsabgrenzung

(1) Projekte können in folgende Phasen unterteilt werden:

  • Konzeption und Entwicklung
  • Zwischenabnahmefähiger Entwicklungsstand
  • Finalisierung und Übergabe

(2) Ein zwischenabnahmefähiger Entwicklungsstand ist erreicht, wenn die vereinbarten Funktionen und Strukturen umgesetzt und in ihrer Kernfunktionalität lauffähig sind.

(3) Nicht Bestandteil dieses Stands sind:

  • finale Inhalte oder redaktionelle Abstimmungen
  • nachträgliche Änderungswünsche
  • individuelle Anpassungen nach Feedback
  • produktive Einrichtung in der Zielumgebung, sofern nicht vereinbart

5. Änderungsmanagement

(1) Änderungswünsche, die nach Projektbeginn entstehen und über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden als Change Requests behandelt.

(2) Der Auftragnehmer erstellt für jeden Change Request ein gesondertes Angebot. Arbeiten beginnen erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber.

(3) Geringfügige Korrekturen (Fehler, Tippfehler, minimale Layout-Abweichungen) innerhalb vereinbarter Revisionsrunden gelten nicht als Change Requests.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung in folgenden Teilzahlungen:

  • 30 % bei Auftragserteilung
  • 40 % nach Erreichen des zwischenabnahmefähigen Entwicklungsstands
  • 30 % nach finaler Fertigstellung und Übergabe

(2) Bei laufenden Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Marketing) erfolgt die Abrechnung monatlich oder nach Vereinbarung.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

(5) Zusatzleistungen und Change Requests werden gesondert berechnet.

7. Abnahme

(1) Werkleistungen unterliegen der Abnahme nach § 640 BGB.

(2) Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich zur Abnahme auf und setzt eine Frist von 14 Tagen. In der Aufforderung wird auf die Rechtsfolge des Absatzes 3 hingewiesen.

(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser 14-Tage-Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels die Abnahme schriftlich verweigert.

(4) Dienstleistungen ohne Werkcharakter (z. B. Beratung, SEO, Marketing) unterliegen keiner Abnahme.

8. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme. Sie richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB).

(2) Bei Mängeln steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) zu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

(3) Kein Mangel liegt vor bei:

  • nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber
  • fehlerhaften oder unvollständigen Inhalten des Auftraggebers
  • Fehlfunktionen, die auf externen Systemen oder Drittanbietern beruhen

9. Barrierefreiheit (Accessibility)

(1) Sofern vereinbart, erfolgt die Umsetzung auf Basis anerkannter technischer Standards, insbesondere der WCAG 2.1.

(2) Der Auftragnehmer verantwortet die technische Umsetzung gemäß Anforderung. Eine vollständige und dauerhafte technische Konformität wird nicht geschuldet, sofern der Betrieb oder Inhalt nach Übergabe durch den Auftraggeber verändert wird.

(3) Die rechtliche Bewertung der Barrierefreiheit im Sinne des BFSG sowie die Pflichten als Betreiber liegen beim Auftraggeber. Eine rechtliche Beratung ist nicht Bestandteil der Leistung.

10. Cloud-, Hosting- und Drittanbieterleistungen

(1) Leistungen im Bereich Hosting, Cloud und externe Dienste basieren auf Systemen Dritter.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Ausfällen, Sicherheitsvorfällen oder Änderungen bei Drittanbietern.

(3) Der Auftraggeber ist für Auswahl und Nutzung dieser Systeme verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

11. SEO- und Marketing-Leistungen

(1) Der Auftragnehmer schuldet die Durchführung vereinbarter Maßnahmen, jedoch keinen konkreten Erfolg (z. B. Rankings, Traffic, Umsätze).

(2) Ergebnisse hängen von externen Faktoren ab, auf die kein Einfluss besteht (z. B. Suchmaschinenalgorithmen, Wettbewerb).

12. Haftung

(1) Haftung unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Keine Haftung für:

  • entgangenen Gewinn
  • mittelbare Schäden und Folgeschäden
  • Datenverluste, soweit der Auftraggeber nicht sichergestellt hat, dass die betroffenen Daten aus regelmäßig erstellten Sicherheitskopien mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können

(4) Für rechtliche Anforderungen (z. B. Datenschutz, Impressum, Barrierefreiheit im rechtlichen Sinne) wird keine Haftung übernommen, sofern keine gesonderte Beratung vereinbart wurde.

13. Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

(3) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, generische Komponenten, Frameworks, Bibliotheken und wiederverwendbare Bestandteile in anderen Projekten weiterzuverwenden.

(4) Eingesetzte Open-Source-Software unterliegt den jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Der Auftraggeber erhält insoweit die Rechte, die diese Lizenzen gewähren.

(5) Ein ausschließliches Nutzungsrecht oder die Übertragung von Urheberrechten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

14. Wartung, Support und laufende Leistungen

(1) Wartung und Support sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.

(2) Änderungen nach Projektabschluss und außerhalb vereinbarter Wartungsverträge sind gesondert zu vergüten (§ 5 gilt entsprechend).

15. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere technische Konzepte, Zugangsdaten und Geschäftsinformationen – nicht an Dritte weiterzugeben und nur zur Vertragserfüllung zu nutzen.

(2) Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und zwei Jahre darüber hinaus.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder es werden, ohne dass eine Partei dafür verantwortlich ist.

16. Referenznutzung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das abgeschlossene Projekt als Referenz zu nennen und in einem Portfolio zu zeigen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Ein Widerspruch ist jederzeit schriftlich möglich und wird für zukünftige Veröffentlichungen berücksichtigt.

17. Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Vertragspflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verfügungen oder Ausfälle zentraler Infrastruktur.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und gibt eine Einschätzung zur voraussichtlichen Dauer ab.

18. Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der Auftragnehmer stellt hierfür auf Anfrage einen Standardvertrag bereit.

19. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Laufende Leistungen können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

20. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Bei Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.